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Beamtenkinder in der PKV – wann muss der Nachwuchs privat versichert werden?

Privat oder gesetzlich? Diese Frage stellen sich die Beamten oft nicht nur in Bezug auf die eigene Krankenversicherung. Auch für die Kinder steht die Wahl aus

(lifePR) (Viernheim, )
Die Wahl der Krankenversicherung spielt nicht nur für die Beamten eine Rolle, auch ihre Kinder werden häufig in die Überlegungen einbezogen. Viele stellen sich dabei die Frage, ab wann der Nachwuchs privat versichert werden muss. Dabei gilt es vor allem die Umstände der Eltern zu beachten.

Ab wann in die PKV?:
Bei der Frage nach der Versicherung des Kindes existieren verschiedene
Szenarien, die jeweils über die Versicherung des Kindes entscheiden.

Szenario 1 – Beide Elternteile in der GKV:
Sind beide Eltern (freiwillig) gesetzlich versichert, so muss auch das
gemeinsame Kind in die Gesetzliche Krankenversicherung.

Szenario 2 – Ein Elternteil in der GKV, ein Elternteil in der PKV:
Ist ein Elternteil gesetzlich, der andere privat versichert, dürfen die Eltern selbst entscheiden, wie das Kind versichert wird. Dabei empfiehlt es sich vor allem für Beamte, die Kinder in der Privaten Krankenversicherung mitzuversichern. Wie auch die Beamten selbst haben auch ihre Kinder einen Anspruch auf Beihilfe. Somit müssen auch für den Nachwuchs lediglich die Restkosten, die je nach Bundesland zwischen 20 und 45% liegen, abgesichert werden.

Szenario 3 – Beide Eltern in der PKV:
Sind beide Elternteile privat versichert, so muss auch das Kind privat versichert werden.

Eine detaillierte Darstellung der Frage „Wie ist das Kind zu versichern?“ finden Sie im Artikel Versicherung von Kindern des Beamten-Infoportals.

Zusammengefasst müssen Kinder nur dann privat versichert werden, wenn beide Elternteile selbst in der PKV sind. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, während der andere Teil privat versichert ist, steht es den Eltern frei zu wählen. Allerdings empfiehlt sich bei privat Versicherten Beamten aus finanziellen Gründen sowie wegen des umfangreichen Versicherungsschutzes die Private Krankenversicherung für den Nachwuchs.

Beamtenkinder in der Privaten Krankenversicherung
Beamte werden durch ihren Dienstherrn bei der Bewältigung medizinischer Kosten durch die Beihilfe finanziell unterstützt. Mit dieser kommt der Beihilfeträger seiner Fürsorgepflicht für die Staatsdiener nach.
Diese erstreckt sich auch auf den Nachwuchs der Beamten. So können auch deren Kinder wie auch Adoptivkinder die Beihilfe in Anspruch nehmen.
Voraussetzung dafür ist die Berücksichtigungsfähigkeit des Nachwuchses. Als berücksichtigungsfähig gelten Beamtenkinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, solange sie kindergeldberechtigt sind. Absolviert das Kind einen Wehr- oder Zivildienst, der über dieses Alter hinausgeht, wird die Beihilfe weiterhin bis zur Beendigung dessen ausgezahlt. Auch für behinderte Kinder ohne ein eigenes Einkommen gilt diese Altersgrenze nicht. So werden diese ebenfalls auch über das 25. Lebensjahr hinaus mit der Beihilfe unterstützt.
Die Beihilfe für den Nachwuchs liegt in der Regel bei 80%. Damit müssen lediglich 20% privat abgesichert werden. Aus diesem Grund ist die Private Krankenversicherung für Beamtenkinder besonders günstig. So liegen die Beiträge bei durchschnittlich etwa 40€ monatlich. Damit ist die PKV für die Kinder von Beamten häufig günstiger als eine Gesetzliche Krankenversicherung. Zudem profitiert der Nachwuchs von den umfangreichen und hochwertigen Leistungen der Privaten Krankenversicherung, die weit über das Niveau der GKV hinausgehen.

Was muss bei der Versicherung von Kindern beachtet werden?
Möchte ein Beamter seinen Nachwuchs mit in die Private Krankenversicherung nehmen, kann er das entweder bei Abschluss der PKV oder in Form einer Kindernachversicherung tun.
Wie auch die Eltern müssen sich die Kinder hier einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Bei Vorerkrankungen kann es im Zuge der anschließenden Risikoprüfung durch die Versicherung zu Zuschlägen oder sogar zu einer Ablehnung kommen. Für frisch verbeamtete Eltern und deren Kinder gibt es in diesem Fall die Möglichkeit des Kontrahierungszwangs. Mit diesem können sich die Neu-Beamten und ihren Nachwuchs bis zu 6 Monate nach der Verbeamtung auch im Fall einer Ablehnung mit einem Zuschlag von maximal 30% privat versichern.
Bei der Kindernachversicherung gilt es zudem zu beachten, dass der Beamte bereits 3 Monate bei seiner Privaten Krankenversicherung versichert sein muss, um diese in Anspruch nehmen zu können.
Erweitern Beamte ihre Familie durch ein leibliches Kind oder eine Adoption, besteht in den ersten 6 Wochen nach Geburt oder nach Adoption die Möglichkeit, den Nachwuchs ohne Risikoprüfung mit in die Private Krankenversicherung zu nehmen.

Wie auch ihre Eltern haben Beamtenkinder die Möglichkeit, die Beihilfe durch eine Private Krankenversicherung optimal zu ergänzen. Wie der Nachwuchs letztlich versichert werden muss, hängt vor allem von der Versicherungssituation der Eltern ab.

Um den idealen persönlichen Umfang zu ermitteln und unter hunderten von Tarifen der privaten Krankenversicherungen den passendsten Tarif zu finden, bedarf es der Erfahrung eines Profis. Das Beamten-Infoportal betreut seit 2003 Beamte und Beamtenanwärter auf ihrem Weg zur optimalen Versicherung. Die Betreuung endet hier nicht mit Vertragsabschluss, sondern wird permanent durchgeführt.
Für eine individuelle Beratung besuchen Sie uns unter www.Beamten-Infoportal.de.
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