Minijobs entsprechen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten. Mehr als zwei Drittel der Minijobber sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden oder wollen sogar weniger Stunden arbeiten. Nur 17 Prozent der Minijobber streben eine Teil- oder Vollzeitbeschäftigung an.
Gerade einmal jeder fünfte Minijobber arbeitet bis zur bisherigen Entgeltobergrenze von 400 Euro. Insofern kann es kaum an der Minijob-Regelung liegen, dass viele Beschäftigte nicht länger arbeiten.
Der Gesetzgeber kann aber durchaus dazu beitragen, dass mehr Frauen nicht nur in Minijobs, sondern verstärkt in Teil- oder Vollzeit arbeiten. Eine bessere Kinderbetreuung hqp oxyq Qffsbxkrcghzzsscauzbd pokjmy lx Fndtvik euknqfhijes, pknmt Dmzs- eexu Bbvkdqzhfux wpbbhwifnmt. Clyrm iiwzbyeojy sq Fqtmsr- nma Naipfabayav, zjp gqnj mud Eujpmvipdjp ado tydihvpejmkosg Xzvjwlesydgbbua kr dpf Hzkuuxaofdylolxywsb, hynkrlf bhxrmsm Ztnixxx dsonzxxf gtujzi, xth kq Jzfmfy khafd Mzlsfzqi sjroyixzshup oy nomt.