- Rettungsdienste fahren zwölf Millionen Einsätze pro Jahr
- Gasse bilden ist bei stockendem Verkehr und Stau Pflicht
- Sonst droht Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro
Rund zwölf Millionen Mal pro Jahr müssen Einsatzkräfte des Rettungsdienstes in Deutschland ausrücken, wie eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigt – mit steigender Tendenz. Sie stützt sich auf die aktuellen Einsatzzahlen für die Jahre 2012 und 2013. Je früher die Helfer vor Ort sein können, desto besser, denn manchmal kommt es auf Minuten oder sogar Sekunden an, die die Überlebenschance von Unfallopfern erhöhen.
Regelung für Stau und stockenden Verkehr
Damit Einsatzkräfte keine wertvolle Zeit verlieren, ist seit den 80er-Jahren das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau oder stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland Pflicht. Außerdem können Straßensperrungen und Staus schneller aufgelöst werden, wenn Hilfskräfte früher am Unfallort eintreffen. Der Standstreifen ist für Einsatzfahrzeuge nicht überall geeignet, da er nicht durchgehend ausgebaut ist und Pannenfahrzeuge die Durchfahrt verhindern könnten. In §11, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung ist geregelt: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“ Künftig soll eine Neuerung der Straßenverkehrsordnung die Regelung vereinfachen: Dann soll die Rettungsgasse immer zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung gebildet werden.
Rettungsgasse offen halten
Nicht erst bei einem Unfall, sondern auch schon bei stockendem Verkehr und Stau muss die Rettungsgasse also gebildet werden. „Viele fahren wieder zur Mitte zurück, wenn das erste Rettungsfahrzeug durch ist. Dabei folgen oft noch weitere Helfer“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. „Bis der Verkehr wieder rollt und sich der Stau komplett aufgelöst hat, müssen Autofahrer deshalb die Rettungsgasse offen halten.“ Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Doch ein viel wichtigeres Argument sollte sein, dass nur dank einer Rettungsgasse die Einsatzkräfte schnell zum Unfallort gelangen und Menschenleben retten können.