Wie lassen sich Unfälle im Stadtverkehr vermeiden und schwere Unfallfolgen reduzieren? Eine Untersuchung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt auf, dass gezielte Tempo-30-Abschnitte auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen die Verkehrssicherheit deutlich verbessern können. Für die Untersuchung hat man Strecken von bis zu 750 Metern Länge zwischen großen Kreuzungen analysiert, auf denen zuvor vollständig Tempo 50 galt und wo die vorgeschriebene Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert worden war. Auch die jeweils vor- und nachgelagerten Streckenabschnitte vor und nach den Kreuzungen, wo Tempo 50 galt, waren in die Untersuchung mit eingeflossen. Das Ergebnis: „Im Vergleich zu vorher blieb in den untersuchten Tempo-30-Abschnitten jeder sechste Unfall mit Verunglückten aus. Die Zahl der Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten sank sogar um mehr als die Hälfte“, erläutert Kirstin Zeidler, die Leiterin der UDV.
Dabei zeigte sich der Effekt besonders in komplexen Situationen, wie beispielsweise auf mehrspurigen Straßen oder im Mischverkehr mit Straßenbahnen. Vor allem kam es bei den Unfällen in den untersuchten Abschnitten zu Zusammenstößen zwischen Kraftfahrzeugen; hier sank sowohl die Anzahl als auch die Schwere der Unfälle. Aber auch bei den von Haus aus niedrigeren Unfallzahlen mit Radfahrenden und Fußgängern gingen in erster Linie die schweren Unfälle zurück; Dooring-Unfälle oder Rad-Alleinunfälle ereigneten sich ebenfalls seltener.
Mehr Sicherheit durch Aufmerksamkeit
„Tempo-30-Zonen kennen wir typischerweise aus verkehrsberuhigten Wohngebieten, wo oft Kinder spielen, im Bereich von Schulen oder von besonders stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen, wo Tempo 30 Lärm vermindern oder die Luftqualität verbessern soll. Die Studie des Unfallforschung der Versicherer hat jedoch Bereiche zwischen großen Kreuzungen in den Fokus genommen und konnte dabei nachweisen, dass Tempolimits in solchen Bereichen besonders effektiv sein können“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V., den Ansatz der UDV Studie.
„Besonders überraschend an der Studie war aber die Tatsache, dass sich nur etwa ein Viertel der Autofahrerinnen und -fahrer überhaupt an das vorgeschriebene Tempo 30 gehalten hat, die Unfallzahlen aber dennoch gesunken sind“, so Finsterwalder weiter. Die Hälfte fuhr nach Angaben der UDV schneller als 36 km/h, etwa jeder Siebte sogar mehr als 47 km/h. Damit war die mittlere Geschwindigkeit nicht deutlich langsamer als zuvor, als dort noch Tempo 50 vorgeschrieben war. Was sich jedoch verändert hatte, war die Aufmerksamkeit. „Ein 30er-Schild an einer Hauptverkehrsstraße, wo sonst Tempo 50 erlaubt ist, hat Signalwirkung – vor allem an sensiblen oder komplexen Stellen. Die Menschen fahren zwar nicht viel langsamer, aber aufmerksamer“, erklärt Zeidler die positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Gezieltes Tempo 30 als Beitrag zur Vision Zero
Entsprechend kann und sollte ein 30er-Tempolimit gezielt eingesetzt werden, wo die Verkehrssituation typischerweise besonders sensibel oder komplex und damit gefährlich für Verkehrsbeteiligte ist, um der Vision Zero, also dem Ziel null Verkehrstote und Schwerverletzte im Straßenverkehr zu erreichen, näher zu kommen. Aus den Studienergebnissen, so die Unfallforschung der Versicherer, lassen sich jedoch explizit keine Aussagen zu flächendeckendem Tempo 30 treffen. Nicht zuletzt wäre zudem bei stadtweiten Geschwindigkeitsbegrenzungen die Wirkung der Geschwindigkeitsbeschränkung als Aufmerksamkeitssignal vermutlich nicht mehr so stark.
Für die Untersuchung „Einfluss von Tempo-30-Abschnitten auf die Sicherheit von Hauptverkehrsstraßen“ aus der Reihe Unfallforschung Kompakt Nr. 141 hatte die UDV das Unfallgeschehen auf 42 innerstädtischen Hauptverkehrsstraße in sechs Städten ausgewertet. Betrachtet worden waren insgesamt 84 Straßenabschnitte, auf denen das Tempo von 50 auf 30 km/h gesenkt worden war und zugleich auf den Streckenabschnitten davor und danach unverändert Tempo 50 bestand. Insgesamt untersuchte die UDV für die Studie 2.428 Unfälle mit Personenschaden aus, davon 419 in den Abschnitten der Tempo-30-Anordnung.