Die Bundesregierung hat eine Reform des Bürgergelds beschlossen. Die ARAG Experten nennen einige wichtige Punkte der neuen Grundsicherung: Sie richtet sich vor allem an erwerbsfähige Menschen mit geringem oder keinem Einkommen. Sie ersetzt bzw. modernisiert die bisherigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll Betroffene schneller in Arbeit bringen. Dafür erhalten Leistungsbeziehende mehr Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung. Zudem sollen Jugendliche in komplexen persönlichen Lebenslagen umfassender beraten und unterstützt werden. Gleichzeitig bleiben Mitwirkungspflichten bestehen: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ohne Grund ablehnt, muss weiterhin mit Leistungskürzungen rechnen. So kann beispielsweise die Grundsicherung sofort für drei Monate um ein Drittel gekürzt werden, wenn etwa Förderkurse abgelehnt werden. Wer einen Jobcenter-Termin mehrfach versäumt, riskiert ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent oder in letzter Konsequenz sogar die komplette Streichung. Eltern werden ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Das Gesetz soll laut ARAG Experten ab Juli in Kraft treten.
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