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Wie man Einbrechern das Leben schwer macht

ARAG Experten geben Tipps, wie man sich vor Einbrüchen schützt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Trend ist erfreulich: Im Jahr 2021 sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) erneut. Waren es 2020 noch 75.023 Einbrüche, gab es – unter anderem aufgrund Corona-bedingter häufiger Anwesenheit in den eigenen vier Wänden – in 2021 nur noch 54.236 Fälle. Wenig verwunderlich: Vor allem in den dunklen Wintermonaten sind die Fallzahlen dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge deutlich höher. ARAG Experten geben Tipps, wie man sein Zuhause einbruchsicher machen kann.

Einbrüche in Zahlen

Ob Balkon-, Terrassen- oder Eingangstüren, ob Fenster, Licht- oder Kellerschächte – wo auch immer Gebäude eine Öffnung haben, sind sie für Einbrecher interessant. Zu den beliebtesten Einstiegswegen gehören nach Information der ARAG Experten leicht erreichbare Fenster und Wohnungs- bzw. Terrassentüren. Dabei sind Langfinger nicht nur etwa nachts unterwegs, sondern häufig auch dann, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Weit über ein Drittel der Einbrüche geschehen laut Polizeilicher Kriminalstatistik zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit sowie am frühen Abend und an Wochenenden. Gleichzeitig ist die Aufklärungsquote von Wohnungseinbrüchen laut PKS äußerst gering: Nur bei knapp jedem fünften Einbruch oder Einbruchsversuch kann die Polizei einen Tatverdächtigen ermitteln. Umso wichtiger, den Einbrechern das Leben möglichst schwer zu machen. Denn ob der Einstieg ins Haus gelingt, hängt im Wesentlichen davon ab, wie gut ein Objekt gesichert ist. Und auch hier scheint es einen erfreulichen Trend in puncto Sicherheitssensibilisierung zu geben: In den letzten Jahrzehnten hat sich die Anzahl der gescheiterten Einbruchsversuche fast verdoppelt: Waren es Anfang der 90er Jahre noch 28 Prozent fehlgeschlagene Einbrüche, lag die Zahl 2021 bei knapp 50 Prozent.

Bitte hereinspaziert? Nein, danke!
Besonders gefährdet sind leicht erreichbare Fenster, Terrassen- und Balkontüren, die mit einfachem Werkzeug aufgehebelt werden können. Daher empfiehlt die Polizei eine Nachrüstung mit widerstandsfähigen Beschlägen. Allein der Lärm, den das Aufhebeln verursacht, könnte Einbrecher verscheuchen. Neu- und Umbauten sollten mit einbruchshemmenden Fenstern und Fenstertüren versehen werden, die mindestens der Widerstandsklasse 2 entsprechen. Hier sind Rahmen, Beschläge und Schließbleche so aufeinander abgestimmt, dass typische Einbruchswerkzeuge, wie etwa Schraubendreher, keine Chance haben.

Auch Schließzylinder können den Einbruch erschweren. Daher raten die ARAG Experten zum Einbau von genormten Zylindern (DIN 18252 bzw. EN 1303), die Schutz gegen Abbrechen, Aufbohren und Herausziehen bieten. Kellerfenster, Kellerlichtschächte oder Nebentüren können mit zusätzlichen einbruchhemmenden, genormten Gittern nachgerüstet werden. Der Einbau sollte selbstverständlich fachgerecht und nach Anleitung des Herstellers erfolgen. Professionelle, polizeilich empfohlene Fachbetriebe stellen sogar eine Montagebescheinigung aus.

Elektronische Sicherheitstechnik
Die ARAG Experten raten zu einer Kombination aus mechanischen und elektronischen Sicherungskomponenten. Überfall- und Einbruchmeldeanlagen können je nach Art und Umfang abschrecken, so dass es gar nicht erst zum Einbruch kommt, oder gezielt einen Alarm auslösen und Wach- oder Sicherheitsunternehmen zu Hilfe rufen. Bei der Planung und Installation einer Alarmanlage sollten ebenfalls nur polizeilich empfohlene Fachbetriebe beauftragt werden. Eine Anlagenbeschreibung nach polizeilichem Pflichtenkatalog kann helfen, wenn Mängel auftreten und Rechtsansprüche begründet werden müssen. Die ARAG Experten empfehlen, die Alarmanlage regelmäßig von qualifizierten Unternehmen warten und Instand halten zu lassen.

Ein wirksamer Schutz vor unliebsamen Besuchern sind Überwachungsanlagen . Dabei geben die ARAG Experten jedoch zu bedenken, dass die Überwachung per Kamera nur eingeschränkt erlaubt ist. Das eigene Haus und Grundstück stellen kein Problem dar. Auch das Sammeln von Beweisen per Überwachungskamera ist erlaubt. Tabu ist hingegen die Überwachung des Nachbargrundstücks oder dessen Zuwegung.

Häufige Fehler liegen im persönlichen Verhalten
Türen nicht abgeschlossen, Fenster gekippt – wer denkt schon beim kurzen Sprung in den Supermarkt daran, sein Zuhause gegen Langfinger zu sichern. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Einbrechern meist wenige Minuten genügen, um sich Zutritt ins Haus zu verschaffen. Zudem könnte der Versicherungsschutz wegfallen, wenn nachweislich Türen und Fenster nicht fest verriegelt waren. Darüber hinaus sollten Ersatzschlüssel für den Notfall niemals draußen versteckt werden. Hier ist es besser, einen vertrauenswürdigen Nachbarn um Verwahrung zu bitten. Wer einen Schlüssel verliert, sollte laut ARAG Experten alle passenden Schließzylinder auswechseln, auch wenn das ärgerliche Kosten verursachen kann. Hier hilft eine Versicherung, die Schlüsselverlust abdeckt.

Auch am Grundstück gibt es einige Dinge, die Einbrechern das Handwerk erleichtern. So sind beispielsweise Leitern, Mülltonnen und andere Gegenstände hervorragende Einstiegshilfen und sollten daher möglichst schwer zugänglich aufbewahrt werden. Selbst Bäume oder Hecken, die sich nahe am Gebäude befinden, können als Ein- oder Aufstiegshilfe genutzt werden und sollten daher mit genügend Abstand zum Haus gepflanzt werden.

Urlaubs-Bilder, die Geschichten erzählen
Manche Menschen teilen digital gerne, was sie gerade tun: Der Sonnenuntergang am Palmenstrand, das Bad im türkisfarbenen Meer oder coole Action in den Bergen – gerade zur Urlaubszeit herrscht in den Sozialen Medien einen wahrer Foto-Wettbewerb. Doch diese Hinweise auf die eigene Abwesenheit können auch von Einbrechern hervorragend genutzt werden, um in ein verwaistes Zuhause aufzuspüren.

Weitere typische Hinweise auf verlassene vier Wände sind überquellende Briefkästen, in denen sich die Post ansammelt, ein leerer Parkplatz vor der Tür oder tagsüber heruntergelassene Rollläden. Auch hier könnte ein netter Nachbar helfen, Anwesenheit zu signalisieren. Zeitschaltuhren können zudem Lampen steuern und beispielsweise in den Abendstunden für gut sichtbare Wohnräume sorgen. Darüber hinaus sollten Bewegungsmelder nicht nur zur Urlaubszeit alle Außenbereiche beleuchten, denn Licht schreckt ab.

Was tun, wenn die Einbrecher da waren?
Als erstes gilt es, die Polizei unter 110 zu rufen und abzuwarten, bis die Beamten vor Ort sind. Anschließend muss die Einbruchstelle abgesichert werden. Schlüsseldienste sind hier die richtigen Ansprechpartner. Sie sichern auch z. B. kaputte Scheiben mit Spanplatten ab, bis die Spurensicherung da war. Die Kosten für den Notdienst übernimmt laut ARAG Experten in der Regel die Hausratversicherung. Die Versicherung sollte umgehend über den Einbruch informiert werden, am besten mit Fotos, die die Schäden dokumentieren. Wer vorausschauend eine Liste seiner Wertgegenstände angefertigt hat, ist nun im Schadensfall klar im Vorteil. Die Liste kann helfen, gestohlene Gegenstände wiederzufinden und sie kann die Schadensregulierung mit der Versicherung beschleunigen.

Kommen die Einbrecher trotz aller Vorkehrungen in die Wohnung oder das Haus, ist das Einzige, was dann noch hilft, die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus; darüber hinaus sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können.

Kostenlose Beratung von der Polizei
Die ARAG Experten raten, sich kostenlos über die Sicherung seiner Immobilie beraten zu lassen. Dazu bietet die Polizei bundesweit kriminalpolizeiliche Beratungsstellen an.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/ 

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