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Telefonieren am Steuer kein Kavaliersdelikt

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer am Steuer telefoniert, der verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist das Telefonieren im Auto nur dann erlaubt, wenn man eine Freisprechanlage oder anderweitige Sprachfunktion nutzt, die keine direkte Bedienung des Geräts erfordert. Auch eine Start-Stopp-Automatik, bei der der Motor automatisch ausgeschaltet wird, wenn das Auto beispielsweise an einer roten Ampel steht, erlaubt kein Telefonieren mit dem Handy in der Hand. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von den Begleitumständen ab. Während das Telefonieren 100 Euro Bußgeld kostet, können bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 150 Euro und bei einem dadurch verursachten Unfall sogar 200 Euro Bußgeld fällig werden. Zudem können die Behörden eine Missachtung des Handyverbots auch mit Punkten in Flensburg oder gar mit einem Fahrverbot ahnden. Für Navigationszwecke hingegen darf ein Handy im Auto genutzt werden. Genau wie beim Telefonieren gilt jedoch auch hier die Regel: Das Smartphone darf dabei unter keinen Umständen in die Hand genommen werden. Dies bedeutet auch, dass man während der Fahrt keine manuellen Einstellungen am Handy vornehmen kann. Routen oder neue Ziele sollten also vor Beginn der Fahrt oder während eines Zwischenstopps eingegeben werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

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