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Schneegestöber vom Autodach

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wenn es morgens nicht nur dunkel, sondern auch noch kalt ist, kann es schon eine Zumutung sein, das Auto von Schnee und Eis zu befreien, bevor man losfährt. Daher beschränken sich frierende Autofahrer gerne auf das Nötigste: Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe und im Seitenfenster – das sollte fürs Erste reichen. Der Rest schmilzt schon weg, wenn das Auto erst warm wird. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es verboten ist und teuer werden kann, wenn man mit einem verschneiten Fahrzeug losfährt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen nicht nur die Scheiben, sondern auch das Wagendach, Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und das Kennzeichen von Eis und Schnee befreit werden. Für faule Fahrer kann es richtig teuer werden: Bis zu 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen. Und wenn es zu einem Unfall kommt, riskieren die nachlässigen Autofahrer zudem den Versicherungsschutz und Schadenersatzforderungen.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/ 

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