Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 818627

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Reisechaos zu den Herbstferien

ARAG Experten informieren, wer in Deutschland noch wohin reisen darf

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Temperaturen sinken, die Coronazahlen steigen. Jetzt, wenn es draußen kühler wird, verlagert sich das Leben wieder mehr in die Innenräume und das Infektionsgeschehen wächst. Damit steigt auch die Zahl der Risikogebiete innerhalb Deutschlands. Für Reisende aus diesen innerdeutschen Corona-Hotspots gilt seit Mittwochabend ein Beherbergungsverbot. Doch nicht in allen Bundesländern. Wer nun noch wohin reisen darf und welche Konsequenzen die neuen Regeln für den Herbsturlaub im eigenen Land haben, erklärt ARAG Experte Tobias Klingelhöfer.

Herr Klingelhöfer, was bedeutet das Beherbergungsverbot?
Tobias Klingelhöfer:
Das Beherbergungsverbot betrifft ausschließlich touristische Reisende. Und es gilt für Hotels, Jugendherbergen, gewerbliche Zimmeranbieter und auch Online-Plattformen wie z. B. Airbnb. Inhaltlich meint dieses Verbot, dass Reisende, die aus Regionen kommen, die zum Risikogebiet erklärt wurden, nicht mehr in diesen Unterkünften beherbergt werden dürfen. Hoteliers und Beherbergungsbetriebe, die dagegen verstoßen, riskieren hohe Bußgelder.

Welche deutschen Regionen sind betroffen?
Tobias Klingelhöfer: Aktuell handelt es sich um die Regionen Wuppertal, Hagen, Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen, die Berliner Bezirke Mitte, Berlin-Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg, Vechta in Niedersachsen, Bremen sowie Esslingen in Baden-Württemberg. Aber die Liste kann sich täglich ändern. Sobald es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gibt, kann das Robert Koch-Institut eine Region zum Risikogebiet erklären.

Was bedeutet das konkret für Reisende?
Tobias Klingelhöfer: Wer aus dieser Region kommt, darf, wie gesagt, in den meisten Bundesländern nicht mehr beherbergt werden. Es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Hier könnte es bei Reisen, die schon in den nächsten Tagen beginnen, eng werden mit einer pünktlichen Anreise. Denn die Corona-Tests sind oft nicht so kurzfristig durchzuführen und auch das Ergebnis lässt manchmal einige Zeit auf sich warten.

Urlauber, die ihre Reise in eine Region geplant haben, die nun vom RKI zur Risikoregion erklärt wurde, müssen zudem damit rechnen, nach der Rückkehr ins eigene Bundesland in eine 14-tägige Quarantäne geschickt zu werden. Darauf haben sich am Mittwochabend elf Länder geeinigt. Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen distanzieren sich aber vom Beherbergungsverbot und gehen jeweils eigene Corona-Wege. So plant Berlin kein Beherbergungsverbot für Einreisende aus inländischen Corona-Risikogebieten. Es herrscht also gerade etwas Unsicherheit. Daher rate ich Urlaubern, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, ob eine Anreise möglich ist.

Können betroffene Reisende ihre Buchung stornieren?
Tobias Klingelhöfer:
Ja. Sobald ein Hotel aufgrund dieses Corona-bedingten Beherbergungsverbotes einen Gast nicht mehr aufnehmen darf, kann die Buchung kostenlos storniert werden. In diesem Moment kann das Hotel ja seinen Vertrag nicht erfüllen. Auch wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, macht ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot die Reise unmöglich. Dann handelt es sich um unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, bei denen ein kostenfreier Rücktritt von der Reise möglich ist. Sind Anreise und Unterbringung hingegen möglich, selbst wenn es unter Quarantäne-Bedingungen wäre, müssen Urlauber in diesem Fall zahlen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/reisen/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.