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Online leichter zu seinem Recht kommen

ARAG Experten informieren über ein geplantes Online-Klagetool

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wir shoppen online, buchen unsere Reisen am liebsten online und mussten Corona-bedingt viele Monate online lernen und arbeiten. Nicht in allen Bereichen war das Online-Leben leicht. Doch die Pandemie hat auch gezeigt, dass es Vorteile haben kann, seine Angelegenheiten auf diese Art zu erledigen. Beispielsweise vor Gericht. Warum nicht die Digitalisierung nutzen, um leichter einen Streitfall vor Gericht durchzusetzen? Genau dies soll ein neues Online-Klagetool bald ermöglichen. Was hinter diesem Plan steckt, wissen die ARAG Experten.

Der Hintergrund

Laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zeigen Umfragen, dass Bürger in der Regel erst ab einem finanziellen Schaden von knapp 2.000 Euro vor Gericht ziehen. Vorher zögern sie, weil ihnen das Kostenrisiko oder der Aufwand einer Klage zu hoch oder der Weg der Klageerhebung zu umständlich erscheinen. Zudem weisen ARAG Experten darauf hin, dass Klagewege für juristisch unerfahrene Menschen nur schwer durchschaubar sind. So gehen Bürgern berechtigte Ansprüche vermutlich in Millionenhöhe verloren. Gleichzeitig können Gerichte die Flut an Klageschreiben kaum mehr bewältigen, weil eine digitale Weiterverarbeitung bisher nicht möglich ist.

Vereinfachter Zugang zur Justiz
Um die Interaktion zwischen Justiz und rechtsuchenden Menschen zu vereinfachen und gleichzeitig Gerichten ein ressourcenschonenderes Arbeiten zu ermöglichen, hat das BMJV in Kooperation mit Tech4Germany das Projekt „Digitale Klagewege“ gestartet. Im Rahmen dieses Fellowship-Programms, das unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes steht, wird bis November ein Online-Tool entwickelt, mit dem Bürger Klage einreichen können und das Gerichte in die Lage versetzt, gleichgelagerte Verfahren einfacher und schneller zu bearbeiten.

Beschränkungen
Nach Auskunft der ARAG Experten wird das Online-Klagetool nur bei Klagen zum Einsatz kommen, die bei Gerichten eingereicht werden, wo kein Anwaltszwang herrscht, wie beispielsweise bei Amts-, Arbeits- oder Verwaltungsgerichten. Im ersten Schritt wird es laut BMJV um mietrechtliche Ansprüche gehen.

Die Macher
Entwickelt wird der Software-Prototyp nach nutzerzentrierten Kriterien innerhalb von zwölf Wochen von vier jungen Digital-Talenten aus den Bereichen Technologie, Produktentwicklung und Design. Unterstützt wird das interdisziplinäre Team von Mitarbeitern aus verschiedenen Bundesbehörden, den Digitallotsen. Ziel aller Fellowship-Programme: Die Bundesregierung und Verwaltung fit für die Digitalisierung zu machen und Services der Verwaltungen zu verbessern.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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