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Neue Maßahmen gegen Corona-Virus beschlossen

ARAG Experten über die aktuellen Maßnahmen des Krisenstabes von BMI und BMG

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Ausbreitung des Corona-Virus' hat nach Angaben des Auswärtigen Amtes vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und in Einzelfällen zu Einreisesperren geführt. Gleichzeitig schätzt das Robert Koch Institut (RKI) die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland mittlerweile schon als mäßig ein. Das RKI erwartet eine weltweite Ausbreitung und dass sich der Virus langfristig etabliert. Hierzulande sind laut RKI aktuell 240 Infektionsfälle in 15 Bundesländern laborbestätigt, am schwersten betroffen ist zurzeit Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg. Die ARAG Experten geben einen aktuellen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung.

Grenzüberschreitende Verkehrskontrollen
Um die Ausbreitung einer Krankheit einzudämmen, darf die Bundesregierung laut Infektionsschutzgesetz zahlreiche Maßnahmen erlassen. So hat der Krisenstab des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und Bundesinnenministeriums (BMI) letzte Woche in seiner zweiten Sitzung beschlossen, die Kontrollen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen – also Bus, Bahn, Flugzeug und Schiff – zu intensivieren. Um Bahnreisende später schneller zu kontaktieren, müssen Passagiere im Regional- und Fernverkehr ab sofort Aussteigekarten ausfüllen, wenn Corona-Verdachtsfälle festgestellt wurden. Zudem sind Bahnunternehmen verpflichtet, Passagiere mit Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung zu melden.

Laut einer Pressemitteilung des Krisenstabes gilt außerdem bei allen in Deutschland ankommenden Flügen und im Schiffsverkehr, dass die verantwortlichen Piloten und Kapitäne erkannte Krankheitsfälle vor Ankunft melden müssen. Zusätzlich zu China muss auch bei Reisenden aus Südkorea, Japan, Italien und dem Iran vor Einreise in Deutschland der Gesundheitsstatus der Passagiere überprüft und gemeldet werden.

Großveranstaltungen
Darüber hinaus können per Verordnung Veranstaltungen oder andere Ansammlungen von Menschen verboten werden. Im Zweifelsfall kann Menschen sogar untersagt werden, Veranstaltungen zu verlassen. Hier folgt der Krisenstab bislang den Richtlinien des RKI und überlässt es noch den Verantwortlichen und den zuständigen Behörden, Großveranstaltungen abzusagen, zuzulassen oder zu verschieben. So hat beispielsweise Google seine jährliche Entwicklerkonferenz I/O in Mountain View, Kalifornien, aufgrund der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO abgesagt. Auch Facebook wird seine Konferenz F8 dieses Jahr nur per Online-Videopräsentation streamen.

Auch hierzulande werden immer mehr Großveranstaltungen auf Anraten des Krisenstabes von BMG und BMI abgesagt. So beispielsweise die internationale Tourismusbörse ITB, die Leipziger Buchmesse, die Handwerksmesse in München oder die Kölner Eisenwarenmesse. Ob die Kosten für Messetickets erstattet werden und wer die Kosten für den Ausfall von Veranstaltungen trägt, bleibt mit den Veranstaltern zu klären. Die Leipziger Buchmesse etwa hat aber bereits angekündigt, den Preis für gekaufte Tickets zu erstatten. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass Veranstalter auch gegen Epidemien und Seuchen abgesichert sind. In der Regel schließen Ausfallversicherungen eher gängige Risiken wie z. B. Unwetter mit ein.

Zwangsuntersuchung und Quarantäne
Auch Blutabnahmen und Abstriche von Schleimhäuten können zu Auflagen der Behörden gehören. Ergeben sich dabei Verdachtsfälle, kann ein zeitweiliges Tätigkeitsverbot für Betroffene verhängt werden und sie können vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werden. So wurden nach einer Karnevalsveranstaltung im nordrhein-westfälischen Kreis Heinsberg auf behördliche Anordnung rund 300 Besucher unter eine 14-tägige Quarantäne gestellt. Wer die häusliche oder stationäre Isolation verlässt, darf nach Angaben der ARAG Experten sogar im Krankenhaus eingesperrt werden, wenn es dafür eine richterliche Anordnung gibt. Außerdem droht ein Strafverfahren, das eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nach sich ziehen kann!

Auch im Ausland kann man in Quarantäne gestellt werden und muss sich dann den Anweisungen der lokalen Behörden fügen. So dürfen die zurzeit in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne gestellten Deutschen nicht vor dem 10. März nach Deutschland zurückkehren.

Medizinische Schutzausrüstung darf nicht mehr exportiert werden
Durch eine außerordentliche Dringlichkeit für die Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung wie z. B. Atemmasken, Handschuhe oder Schutzanzüge hat der Krisenstab ein Exportverbot ins Ausland erlassen. Eine Ausnahme bilden internationale Hilfsaktionen.

Welche weiteren Beschlüsse der gemeinsame Krisenstab von BMI und BMG, der nach Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet wurde, gestern beim dritten Treffen gefasst hat, können auf der Homepage des BMG nachgelesen werden.

Hotlines zum Coronavirus
Wer Sorge hat, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, kann sich telefonisch an seinen Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) wenden.

Darüber hinaus gibt es laut Bundesgesundheitsministerium folgende Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren:
• Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
• Einheitliche Behördenrufnummer: 115 (www.115.de )
• Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon): 030 346 465 100

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

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