Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 703966

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Luftwärmepumpe darf in geringem Abstand bleiben

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Parteien sind Nachbarn. Der Beklagte betreibt auf seinem Grundstück eine Luftwärmepumpe, die er in eine Holzhütte eingebaut hat. Die Hütte befindet sich in einem Abstand von weniger als drei Metern von dem Grundstück des klagenden Nachbarn. Der Kläger begehrt vom Beklagten die Beseitigung der Luftwärmepumpe. Das OLG München hat entschieden, dass der klagende Nachbar keinen Beseitigungsanspruch hat. Unstreitig befinde sich die Luftwärmepumpe in dem grundsätzlich freizuhaltenden Bereich, da sie weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sei. Im vorliegenden Fall sei aber zu berücksichtigen, dass die Luftwärmepumpe „eingehaust“, das heißt in eine Holzhütte eingebaut sei. Diese ist wiederum aufgrund ihrer Größe privilegiert und muss die Abstandsflächen nicht einhalten. Eine „gebäudeähnliche Wirkung“ komme der Pumpe nicht zu. Denn die Luftwärmepumpe entspreche weder physikalisch noch von ihren räumlichen Ausmaßen her einem Gebäude. Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob der Nachbar wegen der Geräuschbelästigung möglicherweise einen Unterlassungsanspruch hat, zum Beispiel auf Unterlassung des Betriebs der Pumpe zur Nachtzeit, so die ARAG Experten (OLG München, Az.: 3 U 3538/17).

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.