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Keine Ausgleichszahlung bei Flug-Umleitung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen (hier: Berlin Schönefeld statt Berlin Tegel) begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Dies hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft müsse dem Fluggast aber die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort, von sich aus anbieten (Az.: C-826/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH .

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