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Hindernis wieder vergessen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az.: 7 U 285/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .

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