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Exotische Haustiere: Muss das sein?

Exotische Haustiere: Muss das sein?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Hunde, Katze, Maus waren gestern. Der Trend in der Haustierhaltung geht zum Exoten. Der Madagaskar-Buntfrosch im Terrarium und das Sittichpärchen in der Voliere sind sicherlich schön anzusehen und mit etwas Mühe und Sorgfalt auch gut zu halten. Der Ozelot auf dem Sofa, der Flughund an der Gardinenstange und der Schwarzschanz-Präriehund an der Leine sind allerdings eine schlechte Idee. Denn laut ARAG Experten werden die Ansprüche der exotischen Tiere, der damit verbundene Pflegeaufwand und die rechtliche Seite oft unterschätzt.

Kleinsäuger: Herkunft oft ungewiss!

Aufgrund fehlender Kontrolle und Regulierung weiß keiner genau, wie viele Exoten in Privathaltung leben. Nach Schätzungen werden Millionen von exotischen Tieren in deutschen Privathaushalten gehalten; das Artenspektrum ist enorm. Kleinsäuger wie Flughunde und exotische Igel liegen dabei besonders im Trend. Während manche gängige Arten gezüchtet werden, hat sich parallel ein lukrativer Handel mit seltenen Arten als Haustier entwickelt: Im Internet und leider auch im Handel tauchen immer wieder bedrohte Arten auf. Dafür werden auch Tiere illegal gefangen, die in ihrer Heimat geschützt sind. Den Preis für die Sehnsucht nach einem Hauch Exotik in den eigenen vier Wänden zahlen die Tiere – sowohl in der Zweiraum-Wohnung in Wanne-Eickel als auch im Urwald auf Madagaskar. Denn der Trend, Wildtiere zu halten, hat unter Umständen verheerende Auswirkungen für den Arten- und Naturschutz, den Tierschutz und die Gesundheit ihrer Halter.

Wilde Tiere bleiben wild

Über Tierbörsen, Baumärkte und das Internet sind selbst die ausgefallensten Haustiere leicht zu bekommen. Mancherorts braucht man zwar eine Lizenz für die Haltung eines Hundes; einen Löwen oder einen Pavian kann man sich aber auch ohne Erlaubnis kaufen und als Haustier halten. Doch die meisten Arten, die im Handel als exotisches Haustier angeboten werden, sind für die Privathaltung nicht geeignet. Viele der ehemals niedlichen Jungtiere werden groß, wild und gefräßig. Wildtiere bleiben wild – ein Leben lang! Es ist aber nicht nur gefährlich, wilde Tiere in unsere Städte und Wohnungen zu bringen, es ist auch grausam.

Zum Beispiel Schildkröten

Schon in den Neunzehnhundertsiebziger Jahren galt die Vierzehen-Landschildkröte (Agrionemys horsfieldii) als besonders einfach zu haltendes, anspruchsloses Haustier. Zahllose Tiere dieser Gattung endeten im Pappkarton-Gehäuse in deutschen Kinderzimmern. Dabei sind diese Schildkröten alles andere als anspruchslos! Viele Arten sind geschützt und unterliegen einer Kennzeichnungs- und Meldepflicht. Auch an das Futter und die Unterbringung stellen die Tiere je nach Art und Herkunftsland hohe Ansprüche. Darüber hinaus halten die meisten Arten auch eine Winterruhe, in der sie nicht gestört werden dürfen. Diese Phase dauert je nach Art und Alter der Tier mehrere Tage, einige Woche oder sogar Monate. Wie und wie lange die Tiere unter besonderen Bedingungen ruhen müssen, weiß nur, wer über die notwendige Sachkenntnis verfügt, damit die Tiere den kommenden Frühling auch sicher erleben. Nur wenn alle Bedürfnisse der Schildkröten an Klima, Futter, Winterruhe und Pflege erfüllt sind, geht es den Tieren auch wirklich gut. Dann entsteht allerdings ein weiteres Problem: Oft überleben die äußerst langlebigen Tiere nämlich ihre Halter.

Rechtliches zur Tierhaltung

Wenn ein Mietvertrag die Klausel enthält, dass Haustiere gehalten werden dürfen, dann sind eine oder zwei Katzen, ein großer oder zwei kleine Hunde gemeint. Wer allgemein gefährliche oder exotische Tiere halten will, muss dies mit dem Vermieter absprechen! Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund vom Vermieter verboten werden (LG Essen, Az.: 1 S 497/90). Ein friedliches Mini-Schwein darf hingegen in einer Etagenwohnung gehalten werden, wenn es sich benimmt. In einem konkreten Fall geriet ein schwarzes Borstentier allerdings beim Herannahen der Müllabfuhr in Panik und konnte von seiner Besitzerin nicht gebändigt werden. Nach einem zweiten Zwischenfall verlangte der Vermieter den Auszug des Schweins. Die Richter gaben ihm Recht (AG München, Az.: 413 C 12648/04). Wenn von einer im Terrarium gehaltenen, ungiftigen, 80 cm langen Königsnatter keine besondere Gefahr ausgeht, kann der Vermieter nicht verlangen, dass das Tier abgeschafft wird, auch wenn andere Mitmieter sich ekeln. Wenn auch keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen von exotischen Tieren ausgehen, ist das Halten erlaubt (AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]). Ist Gift im Spiel, hört laut ARAG Experten der Spaß allerdings auf! Hält der Besitzer einer Eigentumswohnung in einem Terrarium beispielsweise 30 Giftschlangen, sechs Pfeilgiftfrösche sowie einige Echsen, stellt diese Art der Tierhaltung keinen ordnungsgemäßen Gebrauch des Eigentums dar. Hier besteht immer die Gefahr, dass die Tiere durch eine Unachtsamkeit entweichen. Dies kann ein Gefühl der Unsicherheit und des Bedrohtseins bei den übrigen Eigentümern hervorrufen. In so einem konkreten Fall mussten die Tiere abgeschafft werden (OLG Karlsruhe, Az.: 14 Wx 51/03).

Fazit:
Die Anschaffung eines Haustieres will immer gut überlegt sein. Egal ob Hund, Katze oder Quastenstachler. Viel zu oft beeinflussen aber falsch verstandene Tierliebe und der Wunsch nach einem Statussymbol diese Entscheidung. ARAG Experten bitten daher alle Tierfreunde, im Zweifelsfall auf die Anschaffung eines exotischen Wildtieres zu verzichten.

Download des Textes:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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