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Energielabel - mehr als bunte Balken und Buchstaben

ARAG Experten über die neuen Energielabel von Haushaltsgeräten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die alte Energieeffizienzskala von A+++ bis D, E, F oder G hat bei Haushaltsgeräten ausgedient. Denn bei vielen Verbrauchern sorgte sie mit ihren nachträglich eingeführten Pluszeichen eher für Verwirrung als für Klarheit. Ein vereinfachtes Energielabel soll Abhilfe schaffen. Die bunten Balken bleiben, die Pluszeichen verschwinden. So können Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, wie viel Strom ein neues Haushaltsgerät verbraucht, und vergleichen.

Die alte Energieeffizienzskala

Ursprünglich galt für alle Haushaltsgeräte die Einteilung von A bis G. Doch wegen des technischen Fortschritts erreichen immer mehr Geräte die Klasse A. Um die Unterschiede beim Stromverbrauch trotzdem noch darstellen zu können, wurde die bessere Energieeffizienz mit zusätzlichen Pluszeichen ausgezeichnet. Die Skala wurde für einige Geräteklassen von A+ bis A+++ erweitert. Das Problem: Die Effizienzklassen waren nicht für alle Geräte einheitlich, wodurch man nur mit Fachwissen den tatsächlichen Stromverbrauch des Produktes realistisch einschätzen konnte. So reichte die Skala beispielsweise bei Staubsaugern von A bis G, bei Waschmaschinen von A+++ bis D und bei Fernsehern von A+ bis F. Zudem wirken Geräte der Kategorie A zwar sparsam, doch es gibt weit bessere. Künftig sollen die Kriterien also laufend nachgebessert werden, so dass A dauerhaft die beste Klasse bleibt.

Das neue Energielabel
Das neue Label ist bunt und übersichtlich. Auf Pluszeichen wird verzichtet. Bildhafte Piktogramme helfen, die Kennzeichnung zu verstehen. Neben dem Stromverbrauch informiert das Label noch über weitere technische Details der Geräte, etwa die Lautstärke, den Wasserverbrauch oder die Saugleistung eines Staubsaugers. Bis die ersten neuen Labels im Laden zu finden sind, dürfte es allerdings noch gut zwei Jahre dauern. Wie früher steht dann A für die besten Geräte am Markt, G für die am meisten Strom verbrauchenden Modelle. Zusätzlich sollen Geräte künftig in einer Produktdatenbank registriert werden, um Marktüberwachungen zu erleichtern und Verbrauchern einen Online-Vergleich der Produkte zu ermöglichen. Allerdings können Verbraucher nach Auskunft der ARAG Experten keine Erstattung des Kaufpreises fordern, wenn ein Produkt falsch gekennzeichnet wurde.

Ab wann gilt die neue Kennzeichnung?
Für Geräte wie Kühlschränke, Fernseher und Lampen soll das neue Energielabel voraussichtlich ab 2020 gelten. Andere Produkte wie Staubsauger bekommen erst später die neuen Energieauszeichnungen, Heizungen und Boiler sogar erst nach 2030.

Augenwischerei beim Stromverbrauch
Was in der Theorie so schön klingt, ist in der Praxis oft nur noch halb so gut. Und so ist es auch beim Stromverbrauch. Der wird bei vielen Geräte nämlich unter nicht gerade praktikablen Bedingungen gemessen: So wird der Stromverbrauch von Staubsaugern mit leerem Staubsaugerbeutel und ohne Staub ermittelt. Dabei fällt der Wert sehr viel niedriger aus als im echten Einsatz. Auch bei Fernsehern wird der Verbrauch nur für die Werkseinstellungen angegeben, bei denen das Bild in der Regel viel zu dunkel, dafür aber stromsparend ist. Daher raten die ARAG Experten, auf den absoluten Stromverbrauch pro Jahr zu schauen. Diese Angabe befindet sich auf dem Energielabel unterhalb der farbigen Balken.

Energielabel gilt auch für Heizungen
Der Effizienzkennzeichnung von Heizgeräten und Warmwasserbereitern kommt eine besondere Bedeutung zu. Je nach Geräteeffizienz können Heizen und Warmwasserbereitung einen besonders großen Energieverbrauch verursachen. Daher müssen seit September 2015 auch Heizungen mit der verbraucherfreundlicheren Kennzeichnung versehen sein. Unabhängig von den Energielabels gilt: Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ausgetauscht werden. Dabei gibt es aber einige Ausnahmen. So müssen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die selbst darin wohnen, die alte Heizung nur dann austauschen, wenn sie 2002 oder später eingezogen sind. Ausgenommen sind außerdem Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel. Auch Heizkessel, deren Nennleistung unter 4 oder über 400 Kilowatt liegt, dürfen drin bleiben.

Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 

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