Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 731437

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Adventliche Brandgefahr

Zum Jahresende steigen regelmäßig die Einsätze der Feuerwehr

(lifePR) (Düsseldorf, )
Es ist Advent! Brandursache Nummer eins in den kommenden Wochen sind laut ARAG Experten brennende Adventsgestecke, flammende Weihnachtsbäume und etwas später auch die Unachtsamkeit bei der Silvesterknallerei.

Besonders viele Brände im Dezember


Im Dezember schnellen jedes Jahr die Zahlen für Brandschäden in die Höhe: Es entstehen rund 50 Prozent mehr Schäden durch Zimmer- oder Hausbrände als in den anderen Monaten. Etwa 11.000 Brände wurden 2016 in der Weihnachtszeit gemeldet, das belegen die Zahlen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlichte.

Wunderkerzen am Weihnachtsbaum gefährden den Versicherungsschutz


Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen, Wunderkerzen und leicht entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schlimmes verhindern; die Installation von Rauchwarnmeldern kann Leben retten – und ist in Privathaushalten in der Regel auch Pflicht. Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollte man vorsorgen. Kommt es dennoch zum Brand, kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann ihre Leistung unter Umständen einschränken. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand entstand. Das angerufene Landgericht hat entschieden, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten. Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen Kosten nach damaliger Rechtslage nicht zahlen (LG Offenburg, Az.: 2 O 197/02).

Kerzen anzünden nur unter der Aufsicht Erwachsener


Das Landgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, hafteten diese und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden, urteilten die Richter (LG Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).

Tipps der ARAG Experten

  • Frisches Tannengrün entzündet sich schlechter als vertrocknete Zweige! Den Weihnachtsbaum darum erst kurz vor dem Fest kaufen!
  • Den Weihnachtsbaum auf dem Boden in einem stabilen mit Wasser gefüllten Christbaumständer befestigen und regelmäßig gießen.
  • Fluchtwege festlegen und freihalten!
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen wie Gardinen einhalten!
  • Kerzen gehören nicht unter Äste oder Zweige, sondern in festen Kerzenhaltern an freie Stellen am Weihnachtsbaum.
  • Kerzen immer von oben nach unten anzünden und  von unten nach oben löschen.
  • Den Weihnachtsbaum nie unbeaufsichtigt lassen und immer auch Kinder und Haustiere im Auge behalten.
  • Vorsorgen: Für den Fall der Fälle Löschmittel wie Wassereimer oder Handfeuerlöscher bereit halten.
  • Rauchwarnmelder schlagen rechtzeitig Alarm – und retten Leben.
  • Mit Kindern den Ernstfall üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!
Download des Textes und verwandte Themen:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.