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1. Juli 2019: Die Renten steigen spürbar

ARAG Experten über gleiche Renten für gleiche Lebensleistungen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auf den 1. Juli 2019 können sich die Rentner in Deutschland freuen. Dann erhöhen sich nämlich die ausgezahlten Renten deutlich. Dies gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im März bekannt. Auch diesmal fällt die Steigerung des Altersruhegeldes in den neuen Bundesländern etwas höher aus als in den alten. So will der Gesetzgeber die Renten in Ost und West angleichen – ein erklärtes Ziel der Großen Koalition. Warum fast 29 Jahre nach der Wiedervereinigung die Renten in Ost und West immer noch unterschiedlich hoch sind, ist sowieso eine oft gestellte Frage. ARAG Experten erläutern den langen Weg zu gleichen Renten.

Die aktuelle Rentenerhöhung

Die Renten steigen ab dem 1. Juli dieses Jahres in den alten Bundesländern um knapp 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um über 3,91 Prozent. Damit bekommt ein Durchschnittsrentner monatlich rund 54 Euro mehr in den neuen Bundesländern; in den alten Bundesländern sind es 45 Euro mehr.

Rente Ost und Rente West

Verdient ein Arbeitnehmer im Westen das aktuelle durchschnittliche Jahreseinkommen, bekommt er dafür einen Rentenpunkt (auch Entgeltpunkt) gutgeschrieben. Verdient ein Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern das Gleiche, bekommt er dafür 1,17 Rentenpunkte gutgeschrieben. Mit dieser Höherbewertung soll ausgeglichen werden, dass die Löhne im Osten durchschnittlich 15 Prozent geringer ausfallen als im Westen. Warum erhalten die Rentner, die einen Teil ihrer Anwartschaften in der ehemaligen DDR erarbeitet haben, dann immer noch durchschnittlich weniger Rente als die Rentner der alten BRD? Der Grund: Die Löhne vor und kurz nach der Wiedervereinigung waren im Osten viel niedriger als im Westen.

Wer bekommt Ost-, wer West-Rente?

Bei der Bemessung der Rente spielt der Wohnort keine Rolle, so die ARAG Experten. Vielmehr hängt die Höhe des Rentenanspruches vom Arbeitsort ab. So bekommt der Pendler, der im Westen wohnt, aber im Osten arbeitet, auch nur den Ost-Anspruch angerechnet. Befindet sich der Firmensitz allerdings im Westen und wird in einer Ost-Filiale gearbeitet, so wird der Rentenanspruch für die Ost-Rente abgerechnet. Das führt dazu, dass zum Beispiel in Berlin geringere Rentenanwartschaften anerkannt werden als an einem Arbeitsplatz eine Straße weiter in Richtung Westen. Gerecht ist das nicht. Umso besser, dass mit der neuerlichen Rentenerhöhung die Unterschiede weiter schwinden. Bis zum Jahr 2025 sollen die Rentenwerte im Osten dann endgültig an die West-Werte angeglichen werden. So sieht es laut ARAG Experten das 2017 verabschiedete Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz vor.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

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