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KfW-Heizungsförderung: Erste Antragsteller können ab sofort ihre Zuschüsse abrufen

Es gibt neues in der KfW-Heizförderung! Bisher konnten nur Förderanträge gestellt werden. Ab sofort können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzer nun auch die Auszahlung ihren Zuschuss veranlassen. Damit stellt die KfW einen digitalen, weitestgehend automatisierten Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung für die erste Antragstellergruppe bereit.

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Gebäudesanierung mit 10 Milliarden Euro vom Staat gefördert

Das BAFA vermeldet: Seit Programmstart 2021 bis zum 13.9.2024 wurden über 10 Mrd. € Fördergelder für die energetische Sanierung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgezahlt. Unterstützung erhalten Antragsteller im febis-Förderservice. Fördergeldberater und Energieeffizienz-Experten sind behilflich Termine, Fristen und Fördervoraussetzungen im Blick zu haben, die Förderanträge beim BAFA und der KfW einzureichen und diese nach Modernisierung abzurufen.

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Neues Hauskauf-Programm für Familien „Jung kauft Alt“

Für Familien stellt sich bei der Suche nach dem Eigenheim die Frage: Neu bauen oder ein altes Haus modernisieren? Wenn`s nach der Regierung geht, soll die Entscheidung auf eine Bestandsimmobilie fallen. Anfang September 2024 startete das KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ mit zinsgünstigen Hauskauf-Krediten. Für die Modernisierung nach dem Kauf können die Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, etwa für eine neue Heizung, neue Fenster oder eine Wärmedämmung.

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Von der KfW-Heizungsförderung profitieren auch Vermieter und Unternehmen

Seit Anfang September 2024 sind auch Vermieter und Unternehmen berechtigt einen Antrag auf die KfW-Heizungsförderung für ihre Immobilien zu stellen. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen wie den Effizienzbonus (plus 5%) für bestimmte Wärmepumpen oder den Emissionsminderungszuschlag (plus 2.500 €) für bestimmte Biomasseheizung zusammen.

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Über 800 Photovoltaik und PV-Speicherförderungen in Deutschland

Seit 7.11.2023 können Förderanträge für Batteriespeicher bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingereicht werden. Gut zu wissen: Außerhalb von Schleswig-Holstein geht man nicht leer aus! Denn PV-Anlage und Speicher werden auch in anderen Bundesländern, v. A. von Städten und Kommunen gefördert. Deutschlandweit stehen über 800 Förderungen für PV-Anlage bereit, über 300 davon fördern Batteriespeicher, weitere Balkonkraftwerke und E-Ladepunkte. Nutzen Sie die kostenlose Fördergeld-Suche!

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Förderstopp im Solarstromprogramm für Elektroautos

Im Solarstromprogramm für Elektroautos ist das Förderbudget nach nicht einmal 24 Stunden komplett vergeben. Anträge können in diesem Jahr nicht mehr gestellt werden. „Das KfW-Programm zeigt, wie wichtig es ist, sich im Vorfeld über Förderungen zu informieren“, so febis Geschäftsführer Martin Kutschka. Photovoltaik und E-Mobilität werden v. A. durch regionale Programme, meist Zuschüsse gefördert. Welche Förderungen es im eigenen Wohnort gibt, zeigt die Fördergeld-Suche für E-Mobilität.

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Neues Zuschussprogramm für private Ladestationen

Das KfW-Programm Solarstrom für Elektroautos startet am 26.9.2023. Die neue staatliche Förderung für eine Ladestation mit PV-Anlage und PV-Speicher steht in den Startlöchern. Den Zuschuss können Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern bei der KfW beantragen, die ein E-Fahrzeug fahren – bis zu 10.200 €. febis unterstützt bei der Fördersuche und beantragt den Umweltbonus für Ihr E-Fahrzeug.

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KfW-Kredite für Bauvorhaben werden deutlich weniger nachgefragt

Wie die Förderkredite in Zeiten steigender Zinsen und hoher Bau- und Materialkosten nachgefragt werden, zeigt die Bilanz der KfW für das erste Halbjahr 2023. Vor allem im Neubau zeichneten sich verschärfte Förderbedingungen und höhere Förderstandards in geringeren Antragszahlen ab. Vor allem energieeffiziente und nachhaltige Bauprojekte werden gefördert. Je nach Vorhaben kommen staatliche Zuschüsse oder KfW-Kredite in Frage.

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BEG-Förderung 2024 - die geplanten Änderungen im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden für 2024 neu aufgestellt. Alle Infos zur geplanten Heizungsförderung für Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen, Solarthermie, H2-Ready-Gasheizungen, Brennstoffzellen und Anschlüsse an Fernwärme. Welche Übergangsfristen soll es für Wärmenetze und Wasserstoffnetzte im Zuge der kommunalen Wärmeplanung geben und wie sind die geplanten Regeln für Öl- und Gasheizungen.

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Heizungsförderung 2024 – das ist geplant

30% Grundförderung für alle, mit Boni sollen bis zu 70% Heizungsförderung gezahlt werden. Alle Heizungsanlagen die dem neuen GEG entsprechen, sollen gefördert werden, bei Gas-Heizungen nur die Kosten für die Umrüstung auf Wasserstoff. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sollen auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus begrenzt werden (derzeit 60.000 €). Für Mehrfamilienhäuser ist geplant, die Förderung nach Anzahl der Wohnungen zu staffeln.

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Badsanierung mit KfW-Zuschuss – die Förderung für 2023 ist wieder geöffnet

Die Zuschüsse im KfW-Programm Barrierereduzierung können wieder beantragt werden. Anträge können so lange gestellt werden, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Es lohnt sich, schnell zu sein und bei der Badsanierung von 10% Zuschuss, maximal 2.500 € zu profitieren. Nutzen Sie den Fördergeldservice Badsanierung von febis! Förderberater übernehmen die komplette Abwicklung der Förderanträge – inkl. der erforderlichen Nachweise zur Auszahlung.

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