Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1059971

Motor Presse Stuttgart Leuschnerstr. 1 70174 Stuttgart, Deutschland http://www.motorpresse.de
Ansprechpartner:in Herr Axel Mörer +49 170 4037880

Bundeswehr im Konvoi: So verhält man sich richtig

Kolonnen haben auch bei Rotlicht Vorfahrt – Vorsicht bei überbreiten Fahrzeugen

(lifePR) (Stuttgart, )
Militärkonvois sind wieder häufiger auf deutschen Straßen anzutreffen. Auch Hilfsorganisationen und Polizei fahren oft im Verband. Für Autofahrer kann ein längerer Konvoi eine Herausforderung darstellen. Wann darf man überholen, darf man in den Konvoi einscheren? Die neue Ausgabe 11 der auto motor und sport erklärt, wie man sich verhalten muss, wenn man auf einen Konvoi trifft.

Beflaggung: Konvois sind in der Regel beflaggt. Das bedeutet: Alle Fahrzeuge haben auf der linken Seite eine blaue Flagge, das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Flagge ausgestattet. Das gilt allerdings nicht für Polizeifahrzeuge, weil diese aufgrund ihrer Lackierung leicht als zusammengehörende Kolonnen zu erkennen sind.

An Kreuzungen: Fährt ein Konvoi über eine Straßenkreuzung, so darf die gesamte Kolonne die Kreuzung überqueren. Das gilt auch bei einer Ampelregelung: Ist das erste Fahrzeug bei Grün über die Kreuzung oder Einmündung gefahren, dürfen alle übrigen Fahrzeuge auch noch bei Rotlicht dem Führungsfahrzeug folgen. Einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen, ist verboten. Wer also auf einen Konvoi trifft, sollte ihn komplett vorbeifahren lassen.

Überholen: Trifft man von hinten auf einen Konvoi, den man überholen möchte, sollte dies in einem Rutsch passieren, ohne die Kolonne durch Einscheren zu trennen. Das ist fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen möglich. Auf Landstraßen sollte man sich möglichst nicht zwischen die Fahrzeuge drängen, auch wenn das grundsätzlich erlaubt ist. Man sollte am besten auf einen Moment warten, in dem man die gesamte Kolonne überholen kann.

Überbreiten: Militärfahrzeuge sind oft überbreit und nehmen mehr als eine Fahrspur ein. Dann ist das Überholen schwierig. Kommt eine überbreite Kolonne entgegen, kann es Sinn machen, lieber rechts ranzufahren und die Fahrzeuge vorbeifahren zu lassen.

Vorsichtig Fahren: Militärkonvois sind meist recht langsam unterwegs, zudem haben die Fahrzeuge relativ lange Bremswege. Besondere Vorsicht gilt bei Panzern: Sie schwenken beim Kurswechsel stark aus. Die Fahrer haben zudem ein extrem eingeschränktes Sichtfeld.

Redakteur: Holger Wittich | Dirk Gulde

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.