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Dr. Mischak: „Berlin muss jetzt liefern“

Landrat fordert: Wir brauchen den Turnaround in diesem Jahr

(lifePR) (Vogelsbergkreis, )
„2026 wird ein Jahr werden, in dem sich entscheidet, wo die Reise hingeht. Gerade bei den großen Themen in Deutschland wie Rente, Gesundheit und Sozialpolitik muss jetzt geliefert werden“, fordert der Vogelsberger Landrat Dr. Jens Mischak von der Berliner Politik. Im Gespräch mit Kreishandwerksmeister Edwin Giese und Torsten Schneider, Vorsitzender des IHK Regionalausschusses Vogelsberg, weist er auf die schwierige finanzielle Lage der kommunalen Familie hin, die sich in Zukunft noch verschärfen wird. „Deshalb brauchen wir den Turnaround in diesem Jahr, denn es wird am Ende nicht funktionieren, wenn wir einfach so weitermachen.“

Das Gespräch mit Handwerk und Industrie in den ersten Wochen eines Jahres hat Tradition im Lauterbacher Landratsamt. Und auch diesmal stehen die bundespolitischen Themen im Fokus – wie zum Beispiel die hohen Sozialkosten, die die Vogelsberger Finanzen extrem belasten. „Wenn wir diese hohen Kosten weiterhin tragen müssen, frisst uns das auf“, prognostiziert der Landrat und fordert Reformen „Da muss an den Stellschrauben gedreht werden, denn schon jetzt steigt bei uns die Hilfe zur Pflege extrem an, die Eingliederungshilfe in Schulen ist geradezu explodiert, das ist nicht mehr zu leisten.“

Weiteres Thema: das Sondervermögen. „Wenn das Geld allerdings nur durch die öffentliche Hand fließt, verpufft das Ganze, es müssen auch private Investitionen folgen“, betont der Landrat. 27 Millionen bekommt der Vogelsbergkreis, „aber allein im Bereich der Schulen könnten wir 50 Millionen ausgeben“.

Von den Veränderungen im hessischen Vergaberecht verspricht sich Dr. Mischak eine „Stärkung der regionalen Unternehmen“. Mit der Reform werde die Grundlage für schnellere Verfahren geschaffen, die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber werden erheblich angehoben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis 100.000 Euro, Bauleistungen bis 750.000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden.

Erleichterung verspricht sich Dr. Mischak auch durch die Änderungen im hessischen Denkmalschutzrecht. Die Novelle soll zum 1. Januar 2027 greifen und räumt der Unteren Denkmalschutzbehörde – angesiedelt bei den Kreisverwaltungen – mehr Entscheidungskompetenzen ein. „Das sind zwei wirklich wichtige Punkte“, so der Landrat zusammenfassend, „denn sie sorgen für ein Stück Entbürokratisierung, die man auch spüren wird“.

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