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Gewerbe im Wohngebiet in Augsburg: Welche Nutzungen erlaubt sind und wann eine Genehmigung nötig wird

Viele Eigentümer möchten ihre Immobilie flexibler nutzen – doch nicht jede Tätigkeit ist im Wohngebiet zulässig.

(lifePR) (Augsburg, )
Wer in Augsburg eine Immobilie besitzt, denkt früher oder später über zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten nach: ein kleines Büro im Erdgeschoss, eine Praxis im eigenen Haus oder ein wachsender Nebenerwerb aus dem Homeoffice heraus. Doch bei gewerblichen Tätigkeiten im Wohngebiet gelten klare baurechtliche Vorgaben. Wer diese ignoriert, riskiert Auflagen, Konflikte mit Nachbarn oder sogar Wertminderungen der Immobilie.

Wann wird aus Homeoffice ein Gewerbe?

Die Grenze zwischen privatem Arbeiten und gewerblicher Nutzung ist fließend. Grundsätzlich gilt: Solange eine Tätigkeit keine Außenwirkung hat, bleibt sie Teil der normalen Wohnnutzung. Digitale Arbeit, Telefonate oder administrative Aufgaben sind unproblematisch. Kritisch wird es, wenn regelmäßig Kunden kommen, Mitarbeiter im Haus arbeiten oder häufige Lieferungen eingehen. Ab diesem Punkt prüft die Bauaufsicht, ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist.

Drei Kategorien entscheiden über die ZulässigkeitAugrsburg

Die Baunutzungsverordnung unterscheidet zwischen stillen, nicht störenden und störenden Gewerben. Stille Gewerbe wie reine Büroarbeit ohne Besucherverkehr sind in Augsburger Wohngebieten genehmigungsfrei. Nicht störende Gewerbe – etwa eine kleine Fußpflegepraxis oder therapeutische Einzelbehandlungen – können zulässig sein, erfordern aber meist eine behördliche Prüfung. Störende Gewerbe wie Werkstätten, Friseursalons oder Gastronomiebetriebe sind im Wohngebiet hingegen regelmäßig unzulässig.

„Viele Eigentümer in Augsburg unterschätzen, wie stark eine gewerbliche Nutzung den Wert ihrer Immobilie beeinflusst", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung. „Eine fundierte Prüfung schafft Klarheit und schützt vor späteren Konflikten mit Behörden oder Nachbarn."

Worauf das Bauamt bei der Genehmigung achtet

Wird eine Nutzungsänderung beantragt, prüft die Behörde verschiedene Kriterien: Brandschutz und Rettungswege, mögliche Emissionen wie Lärm oder Gerüche, die Stellplatzsituation sowie die Größe und Lage der genutzten Flächen. Je geringer die Außenwirkung, desto höher die Chance auf eine Genehmigung. Unklare Angaben zu Besucheraufkommen oder Betriebszeiten führen häufig zu Verzögerungen.

Fazit

Gewerbliche Nutzungen im Wohngebiet sind in Augsburg grundsätzlich möglich, wenn Umfang und Außenwirkung zum Charakter des Wohngebiets passen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht und eine fachkundige Einschätzung der Immobilie helfen, Risiken zu erkennen und den Genehmigungsprozess reibungslos zu gestalten.

Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Augsburg profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/...

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