In Kürze: Was ist die Aktivrente?
Bei der Aktivrente geht es um einen Steuerbonus. Es handelt sich um „keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dahinter verbirgt sich ein monatlicher Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro für Arbeitnehmer, die ihr persönliches reguläres Rentenalter überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Aktivrente nennt sich das, weil so Senioren zum Arbeiten aktiviert werden sollen.
Im Aktivrentengesetz findet sich keine Befristung der Regelung. Es ist allerdings eine Evaluation der Wirkung des Gesetzes vorgesehen. Bis Ende 2029 soll festgestellt werden, „ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat“, heißt es hierzu in der Gesetzesbegründung.
Achtung: Die Rentenversicherung ist kein Ansprechpartner für Fragen zur Aktivrente
Weil es bei der Aktivrente nur um die Steuer geht, ist die Rentenversicherung auch nicht der richtige Ansprechpartner für das Thema und wäre auch gar nicht berechtigt, zu steuerlichen Aspekten verbindliche Aussagen zu treffen. Das kann allenfalls das Finanzamt.
Wer hat Anspruch auf die Aktivrente?
Voraussetzung: Nach Erreichen Ihres individuellen Regelrentenalters
Wann Sie Ihr jeweiliges persönliches Regelrentenalter erreichen, hängt davon ab, in welchem Jahr und welchem Monat Sie geboren wurden.
Beispiel: Sie sind am 13. Januar 1960 geboren. Als Angehöriger dieses Jahrgangs erreichen Sie Ihr reguläres Rentenalter mit 66 Jahren und vier Monaten. In Ihrem Fall also im Mai 2026. Ab dem Folgemonat, also ab Juni 2026, haben Sie Anspruch auf die reguläre Altersrente, soweit Sie diese beantragen. Gleichzeitig steht Ihnen auch – wenn Sie weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – der steuerliche „Aktivrentenfreibetrag“ von maximal 2.000 Euro zu.
Frührentner müssen warten
Diese Rechnung können Sie auch aufmachen, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen.
Beispiel: Sie sind im Januar 1961 geboren und beziehen die Altersrente für langjährig Versicherte. Anspruch auf den Aktivrenten-Freibetrag haben Sie derzeit noch nicht, aber im Laufe des Jahres 2027. Im Juli 2027 erreichen Sie Ihre persönliche reguläre Altersgrenze von 66 Jahren und sechs Monaten. Ab August 2027 haben Sie damit Anspruch auf den Steuerbonus von maximal 2.000 Euro, wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben.
Auch neu aufgenommene Jobs werden gefördert: Vielleicht sind Sie schon einige Jahre aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Das spielt im Zusammenhang mit dem Aktivrentenfreibetrag keine Rolle. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, steht Ihnen im Monat nach Erreichen Ihres Regelrentenalters der Freibetrag zu.
Nichts für Selbstständige
Der Freibetrag gilt nur für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Biallo-Tipp: Manche Senioren arbeiten im Alter per Werkvertrag weiter. Das Honorar muss dann voll versteuert werden. Deshalb: Weit günstiger ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags. In anderen Fällen kann gegebenenfalls die bislang selbstständig ausgeübte Tätigkeit in eine sozialversicherte Tätigkeit umgewandelt werden.
Minijobs ohnehin gefördert
Geringfügig Beschäftigte sind im Grundsatz sozialversicherungsfrei. Der Aktivrentenfreibetrag gilt damit für sie nicht. Das spielt allerdings letztlich keine Rolle, da auf Minijobs auf Arbeitnehmerseite ohnehin (zumindest in aller Regel) keine Steuer anfällt.
Biallo-Tipp: Rund 1,2 Millionen Senioren arbeiten derzeit in Minijobs. Diese werden oft gerade deshalb gewählt, weil das Gehalt steuerfrei bezogen werden kann. Das gilt nun aber auch für besser bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Wechsel in einen besser dotierten Job wird damit attraktiv.
Rentenbezug keine Voraussetzung
Ob Sie Rente beziehen oder nicht, spielt im Zusammenhang mit dem Aktivrentenfreibetrag keine Rolle.
Biallo-Tipp: Gerade für Senioren mit gut bezahltem Job kann es sehr sinnvoll sein, den Rentenantrag aufzuschieben. Dazu weiter unten mehr.