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Die drei Phasen des Bausparens: II. Zuteilungsphase: Der Bausparvertrag kann genutzt werden

(lifePR) (Utting, )
Die Zuteilungsphase beginnt nach Abschluss der Ansparphase. Mit der Zuteilungsreife des Bausparvertrags erhält die Bausparerin beziehungsweise der Bausparer das Anrecht, sich die gesamte Bausparsumme aus angespartem Guthaben und Darlehensbetrag auszahlen zu lassen. Damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
  • Erreichen des vereinbarten Mindestsparguthabens
  • Erreichen der vereinbarten Mindestsparzeit (Mindestlaufzeit)
  • Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl
Das Erreichen des Mindestsparguthabens ist die wichtigste Voraussetzung, damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Weitere Voraussetzungen für die Zuteilungsreife sind das Erreichen der vereinbarten Mindestsparzeit, also der vertraglich festgelegten Mindestdauer der Ansparphase, sowie einer bestimmten Bewertungszahl. Mit Letzterer „benoten“ die Bausparkassen Sparleistung und Spardauer des Bausparers. In sie fließen verschiedene Beurteilungskriterien ein, unter anderem die bereits erreichte Höhe des Bausparguthabens, die Regelmäßigkeit der Sparleistungen, die bisherige Vertragslaufzeit und nicht zuletzt auch die verfügbaren liquiden Mittel der Bausparkasse. Anhand welcher Einzelkriterien und welcher Berechnungsmethode die Bewertungszahl ermittelt wird, ist je nach Bausparkasse verschieden. Auch kann die zu erreichende Mindestbewertungszahl je nach Bausparkasse und gewähltem Tarif eine andere sein.

Hintergrund: Bauspardarlehen speisen sich aus den Einnahmen der Bausparer in der Gemeinschaft. Wann ein Bauspardarlehen zugeteilt werden kann, ist also auch vom Sparfleiß der anderen Bausparer im Kollektiv abhängig. Deshalb können und dürfen Bausparkassen nicht schon bei Vertragsschluss den genauen Zuteilungszeitpunkt des Darlehens nennen. Ob der Vertrag zuteilungsreif ist, erfährt der Einzelne daher immer erst durch eine Mitteilung der Bausparkasse.

In dieser Phase muss der Bausparkassenkunde außerdem die Entscheidung treffen, wie er mit dem Bausparvertrag weitermachen möchte. Folgende Möglichkeiten bestehen:
  • den Bausparvertrag einfach weiter besparen
  • sich das Bausparguthaben auszahlen lassen
  • sich die Bausparsumme auszahlen lassen und das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen
  • die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens verschieben
Es besteht also keine Verpflichtung, nach der Zuteilung das Darlehen abzurufen. Allerdings darf die Bausparkasse den Vertrag dann zehn Jahre nach der Zuteilung kündigen.

Wahlzuteilung – was ist das?

Manche Bausparkassen bieten auch Tarife mit sogenannter Wahlzuteilung an. Das bedeutet, dass der Kunde die Möglichkeit hat, nach einer gewissen Laufzeit eine frühere Zuteilung des Bausparvertrags zu beantragen. Umsonst gibt es diese Wahlzuteilung jedoch nicht: In der Regel muss der Bausparer dann entweder ein reduziertes Bauspardarlehen oder einen höheren Tilgungssatz als vereinbart in Kauf nehmen.

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