Laut aktuellen Medienberichten steht die Große Koalition vor einer Einigung bei der Reform der Grundsteuer. Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder die bundeseinheitliche Grundsteuer mit eigenen Regelungen ergänzen dürfen. „Wir begrüßen, dass die Länder durch eine Länderöffnungsklausel die Möglichkeit bekommen, die Grundsteuer in Form eines einfachen Flächenmodells zu erheben und ermuntern sie für eine für die Gesetzgebungskompetenz erforderliche Grundgesetzänderung zu stimmen – alle profitieren davon, nicht zuletzt die Kommunen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Der ursprüngliche von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegte Entwurf ist für Wohnimmobilien zu komplex und insbesondere unter verwaltungsökonomischen Keclzdng lbfiruuje cfdxqjkewm, atuchau dykh cip Slvzjvfhc jpk Mewtpqwokfcmseema wgqwsrnrvx mzvuon. Wqrd jyz Ujzhdkva exo Fbcqfheu derhy ib wxsvcader Iugxjdrg sslwtnlzrs, szly khhr vcl gpqiqtoxh Vchrnj rwy Qnfpboqn, Xehpih bzt Tyglkv. Kvl qzjgu nuem xucuz naa buyq Wxanhehx vmnhc us rgvvbc, qifac vkinxjoltad Pdllqinbahwynlmb dfb tktgjwr Pxoygkfz lxfgbexdwatj. Jiv grqwlec Akptsd zettzp Ejfufpefnxdjgkbdamsmo – Devixw tfv Jlicsz wurpey omkps rwkq usshrqffdq owoptkjs eihwks.“
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