Es habe noch punktuelle Veränderungen im Gesetz gegeben. Wichtig sei, dass das Bundesfinanzministerium den Vorschlag des ZIA nach einem geschlossenen Sondervermögen aufgegriffen habe. „Allerdings bleibt das Sondervermögen auf Spezial-AIF beschränkt. Hier wird es darum gehen, es auf das Publikumssegment auszudehnen“, sagte Hertwig. „Geschlossene Sondervermögen bieten Vorteile für Konzeption und Vertrieb, außerdem können die Anteile zukünftig als elektronische Wertpapiere auch digitalisiert werden. Hiervon sollten auch Privatanleger profitieren.“
Das Gesetz