Laut Gericht könne sich eine solche Nutzung negativ auf den Wert oder die erzielbare Miete der übrigen Wohnungen auswirken. Das sei bei einer in der Wohnanlage betriebenen Prostitution und bei sonstigen Nutzungen der Fall, die einem "sozialen Unwerturteil
In Wohnanlage ist nicht jede Wohnungsnutzung erlaubt
Laut Gericht könne sich eine solche Nutzung negativ auf den Wert oder die erzielbare Miete der übrigen Wohnungen auswirken. Das sei bei einer in der Wohnanlage betriebenen Prostitution und bei sonstigen Nutzungen der Fall, die einem "sozialen Unwerturteil