Im entschiedenen Fall war der Kläger Mieter einer Wohnung und erhielt eine Nebenkostenabrechnung ohne gesonderten Ausweis der Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen. Er klagte auf Erteilung einer Bescheinigung über die steuerlich begünstigten Aufwände, um sie in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das Landgericht
Vermieter müssen Mietern Steuervorteile ermöglichen
Im entschiedenen Fall war der Kläger Mieter einer Wohnung und erhielt eine Nebenkostenabrechnung ohne gesonderten Ausweis der Aufwände für haushaltsnahe Dienstleistungen. Er klagte auf Erteilung einer Bescheinigung über die steuerlich begünstigten Aufwände, um sie in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Das Landgericht