Eine 17-köpfige Radfahrergruppe war auf einer sportlich angelegten Tour unterwegs. An einer abschüssigen Stelle überholte ein Radler einen Teil der Gruppe trotz fehlenden Sicherheitsabstands. Dabei streifte er einen Überholten und löste einen Sturz von mehreren Radlern aus. Einer der Stürzenden wurde gegen einen Baum geschleudert und erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Knochenbrüche.
Laut dem Urteil muss