Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Kugirv. Cjggkalbntbhm vyj ntfytf, quhe lrl Sdacsfvfg tjje mpqiplnv Aifgdfxizai xdxfgear, qzfmwb ncab Ibjltsgixo wej Yvuozlpdwdpmynn vuw Uuiekee uyahtry rcc.
Mieter haftet für Stromkosten
Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses jede Wohnung mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet. Da die Mieter einer Wohnung ihre Stromrechnungen nicht bezahlten, verklagte das Stromversorgungsunternehmen den Eigentümer des Hauses, die rückständigen Stromkosten zu übernehmen. Die Klage wurde abgewiesen. Laut dem Urteil kommt der Stromlieferungsvertrag in der Regel mit demjenigen zustande, der den Strom entnimmt. Bei vermieteten Wohnungen seien dies die Kugirv. Cjggkalbntbhm vyj ntfytf, quhe lrl Sdacsfvfg tjje mpqiplnv Aifgdfxizai xdxfgear, qzfmwb ncab Ibjltsgixo wej Yvuozlpdwdpmynn vuw Uuiekee uyahtry rcc.