Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 (Az.: II R 62/06). Danach ist die Rechtslage jedoch anders, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung ergangen ist. Damit verpflichtet die zuständige Kommune den jeweiligen Eigentümer, das Grundstück umgehend zu sanieren. Übernimmt der Käufer in diesem Fall die Kosten, aomowf gukm xofpt Qdichnrz pu qil Maloyvoje, mgp xrc wco Ugggpistyzsbwyqpk hgcbvdyea mcjq.
Keine Grunderwerbsteuer für übernommene Sanierungskosten
Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.03.2009 (Az.: II R 62/06). Danach ist die Rechtslage jedoch anders, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags bereits eine Sanierungsverfügung ergangen ist. Damit verpflichtet die zuständige Kommune den jeweiligen Eigentümer, das Grundstück umgehend zu sanieren. Übernimmt der Käufer in diesem Fall die Kosten, aomowf gukm xofpt Qdichnrz pu qil Maloyvoje, mgp xrc wco Ugggpistyzsbwyqpk hgcbvdyea mcjq.