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Auf Radweg geparkte Fahrzeuge dürfen abgeschleppt werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Fahrzeughalterinnen und -halter, die verbotswidrig parken und damit andere im Verkehr behindern, müssen damit rechnen, dass ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden. Das gilt auch beim Parken auf einem Radweg. Die Württembergische Versicherung AG weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig (1 K 860/20) hin.

Ein Autofahrer hatte in einer Stadt auf einem Seitenstreifen geparkt, der als Radweg ausgewiesen war. Dies war für ihn durch ein Verkehrszeichen und ein auf dem Seitenstreifen angebrachtes Fahrrad-Piktogramm erkennbar. Die zuständige Behörde ließ das Fahrzeug abschleppen und schickte dem Fahrzeughalter einen Kostenbescheid über rund 300 Euro. Dagegen klagte der Halter, kam aber damit nicht durch.

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