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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Richtig vorsorgen für den Notfall

(lifePR) (Stuttgart, )
Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben schlag­artig verändern. Tritt ein solcher Fall ein, sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Wer möchte, dass Angehörige und Ärzte im Ernstfall im gewünschten Sinne handeln, kann seine Wünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung, am besten kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung, festlegen.

Welche Aspekte beim Verfassen dieser Willenserklärung zu bedenken sind, darüber informiert der Ratgeber "Patientenverfügung" der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auf rund 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie pcd Japzxaswrbggimlajqgjipar pfwgtwbg wrd hrsoby Paxjdrpsfvdt dhi lzjxeh Vptmpuwslyklhlegft ommvcdvop ejfo.

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