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Wichtiges Signal: EEG-Genehmigung durch Kommission liegt vor. Kritisch: Beihilferecht verhindert Klimaschutzmaßnahme beim Grubengas

(lifePR) (Berlin, )
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing zu den beihilferechtlichen Entscheidungen der EU zum EEG 2021:

„Dass die EU-Kommission jetzt einen Teil des EEG 2021 beihilferechtlich genehmigt hat, war wichtig. Damit schafft sie zumindest teilweise Planungssicherheit für energiewirtschaftliche Unternehmen im Hinblick auf wesentliche Aspekte des EEG. Gut ist daher, dass nun zum Beispiel Klarheit über die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Kommunen bei Freiflächenanlagen und über die Ausschreibungsmengen für Windenergie sowie – eingeschränkt – für Photovoltaik besteht. Klar ist aber auch: Die Ausbauziele der neuen Bundesregierung erfordern noch einmal eine deutliche Anhebung der Ausschreibungsvolumina.

Entscheidend ist jetzt, dass diese Planungssicherheit auch für die
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