Dabei muss klar sein, dass gerade der geforderte Ausbau der Erneuerbaren zwingend auf wasserstofffähige Gas-Kraftwerke und KWK-Anlagen angewiesen sein wird und der Verzicht auf fossile Brennstoffe planbar bis spätestens 2045 erfolgen muss. Beim CO2-Preis sollte dagegen auch der Bundesrat nicht der Versuchung erliegen, das eigene Marktbekenntnis durch voreilige Eingriffe zu konterkarieren.
Kritikwürdig erscheint insbesondere die erneut