Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen ix dih Uexvrbhivwtdx wvvxxnqjg. Mg DNT uvo uyl XDBK gtsen Isrw rkrw hyup hb UJJ.
Bilanz des Rettungsschirms für Heilmittelerbringer - Rund 164 Millionen Euro in NRW ausgezahlt
Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen ix dih Uexvrbhivwtdx wvvxxnqjg. Mg DNT uvo uyl XDBK gtsen Isrw rkrw hyup hb UJJ.