Foto eines verunglückten Feuerwehrmannes veröffentlicht
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen eines Verstoßes gegen den Opferschutz. Die Redaktion veröffentlichte in einem Beitrag mit der Überschrift „Feuerwehrmann (25) stirbt nach Einsatz“ ein Foto des Verunglückten. Dies verstößt gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.2, des Pressekodex, wonach die Identität von Opfern besonders geschützt wird. Dass die Feuerwehr auf ihrer Website ebenfalls ein Foto und zudem den Namen des Verunglückten veröffentlicht hatte, war für die Bewertung unerheblich, da hieraus nicht auf eine Einwilligung der nahen Angehörigen in eine Presseveröffentlichung geschlossen werden kann, so der Beschwerdeausschuss.
Persönlichkeitsschutz einer Behördenmitarbeiterin missachtet
Wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer
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