Die Entscheidung begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, den allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens sowie mit der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung und dem Ausbleiben neuer Varianten.
Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Mitte November Quarantäne und Absonderung in Baden-Württemberg und vielen anderen Bundesländern an den endemischen Charakter des Virus angepasst worden sind,