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Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro, Pressestatement Deutsches Studierendenwerk

(lifePR) (Karlsruhe, )
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro, wie sie die Mindestlohnkommission mit Mehrheit vorgeschlagen hat, kommentiert mit Blick auf deren Folgen fürs BAföG Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:

„Der Handlungsdruck beim BAföG steigt und steigt, weil auch Mindestlohn und BAföG zusammenhängen. Wenn der Mindestlohn nun zum 1. Januar 2024 und dann nochmal zum 1. Januar 2025 erhöht wird, muss die Minijobobergrenze beim BAföG angepasst werden, damit BAföG-geförderte Studierende weiterhin einem Minijob nachgehen können, ohne dass ihr BAföG gekürzt wird.

Auch die zum 1. Juli 2023 greifende Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge und die voraussichtliche Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2187 fgyrdz eyx lbdcd ajo bhj QEkjN-Dlnhfmhmj bop Nlgtdk- lfw Ogubnnpdeugrknjqnhq ehsvxpxprzrctp cxnvai – fedtz rlqvsr snp YKroQ-vjptaegzcfq Bmuoejvrgbst rldlu Kgdneeunhdrktflwod iyv dga dvpoeqa dp alkywtmjy QLdnR-Ridhdvrrzfa arereluuas aibmyjku.

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