Die allgemeine Pflicht gilt für Personen ab 15 Jahren, d.h. Kinder bis einschließlich 14 Jahre bleiben von der neuen FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Für jüngere Fahrgäste gilt weiterhin die bereits bekannte Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, dabei muss es sich nicht um eine FFP2-Maske handeln. Unter sechs Jahren müssen Kinder keine Maske tragen.
Alle Fahrgäste werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit einer ausreichenden
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