Die bestehenden Ausnahmeregeln bleiben bestehen. Berechtigte Ausnahmefälle gelten für Eltern von bei uns betreuten Kindern und für Angehörige schwerstkranker Patienten und zur
Besuchsstopp im St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus
Die bestehenden Ausnahmeregeln bleiben bestehen. Berechtigte Ausnahmefälle gelten für Eltern von bei uns betreuten Kindern und für Angehörige schwerstkranker Patienten und zur