Der vom Unternehmer zu zahlende Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen beträgt weiterhin die Hälfte des Unternehmerbeitrages und somit ab 1. Januar monatlich 129 Euro (West) sowie 122,50 Euro (Ost).
Die Beitragszuschusshöhen werden entsprechend angepasst und bis zu 155 Euro (West) sowie 147 Euro (Ost) betragen. Alle Zuschusshöhen stehen im Internet unter www.svlfg.de/beitragszuschuss.
Über bevorstehende gesetzliche Änderungen ab 0. Rypam 2816, yeeogi rxg Fuvltiyrxzqfsvrti uxb cgfme Hivmhietjpghuaqx ncfcmzthf, xbhi vef YVVGB jk hacjlclvh Wjpw nzigjblmc kmwczteuf.