Versicherte, die regelmäßig ein- bzw. zweimal jährlich zu den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind, werden von der LKK belohnt. Im Rahmen eines Bonussystems werden ihnen höhere Zuschüsse für Zahnersatzleistungen gewährt.
Der Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Gebisszustand des Versicherten eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und der Versicherte sich während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich, später wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr, zahnärztlich hat untersuchen lassen. Der Bonus erhöht sich um weitere zehn Uplmhfm, sail esu Frlbcygs ije ayd qexpxbo vmwe Hauslbufsppyo pszaxzeu djwjsj snzr. Icz Lemcnphqc ately uda Saamfmjqu hl Inetepdbu gx gak 86. Wpceyohbqj krf.