Diesen Betrag erhalten alle, die am 1. Dezember 2022 eine laufende Rente von der LAK bezogen haben und in Deutschland leben. Mit der Zahlung sollen die von den stark gestiegenen Energiekosten betroffenen Menschen entlastet werden.
In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung im Dezember nicht möglich war, erfolgt die Überweisung automatisch Anfang Januar 2023.
Wer die Energiepreispauschale trotz eines Anspruchs nicht erhalten hat, kann ab dem 9. Januar 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum, stellen.
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