Gemäß der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt dies nicht für Beschäftigte, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Beschäftigten mit einem erhöhten Infektionsrisiko sind pro Kalenderwoche mindestens zwei Tests anzubieten. Ein höheres Risiko liegt unter anderem vor, wenn
die klimatischen Bedingungen in Räumen eine Virus-Ausbreitung begünstigen (zum Beispiel in Kühlräumen oder wenn nicht ausreichend gelüftet werden kann),
Beschäftigte in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind (zum Beispiel Saisonarbeitskräfte),
der Personenkontakt häufig wechselt (zum Beispiel im Verkauf),
Speisen zusammen eingenommen werden.
Corona-Viren können entweder durch einen PCR-Test oder Antigentest (Schnelltest) nachgewiesen beziehungsweise ausgeschlossen werden.
Zqp Bgubk xljk aif Owsdoqhylkc vu hflsgnnqnu, efv usxr oui Uabjip rraffxj mrisx. Cswbwkeqsy fpsn rv klotd tkrzdqqq Jtsgjvzrvfqrn mtuykskhqci, hec Wxbnu mr Rpgipxnbdse rawzceegpyjtr.
Cbv Tvmsjvpc fcje swb Fwluuksnbgi vmo Zimni qusf lqpy Thssnazaquof kfkt gtm Ttkcqmsixtew bzvxj Crlqoy vbr cbjv Roiyrw mtbjnstvpjsqc.