Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken und Alten droht Ausschluss vom öffentlichen Leben
Sozialverband fordert Überprüfung der geplanten Lockerungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
Am 19. März laufen bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen aus. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sieht dann eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nah- und Fernverkehr vor sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können aber eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen und bis dahin noch viele der bisherigen Regeln verlängern. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der VdK warnt eindringlich vor einer zu frühen Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen. Ein Wegfall der Maskenpflicht in Geschäften, im Nahverkehr oder in