Anlässlich der dritten Anhörung zur Einführung einer „Digitalen Rentenübersicht“ stellt SoVD-Präsident Adolf Bauer fest:
„Der SoVD begrüßt grundsätzlich das Kernvorhaben des Gesetzentwurfes, die Einführung einer ‚Digitalen Rentenübersicht‘. Eine umfassende Aufstellung von Altersvorsorgeansprüchen aus allen drei Säulen der Alterssicherung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz. Insbesondere die unterschiedlichen Systematiken der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollten dabei sichtbar werden – so zum Beispiel die regelmäßige Dynamisierung der Altersvorsorgeansprüche in der gesetzlichen Altersvorsorge im Unterschied zur Nicht-Dynamisierung der Ansprüche in der privaten Altersvorsorge. Nur im Gesamtüberblick lassen sich die Ansprüche korrekt vergleichen.
Um allem Menschen Zugang zur Rentenübersicht zu ermöglichen, müssen wur Byihzsbrujcbh jmpjvcwql qojadjiiylnj fni Ecxjlzpgt zhjygy. Nnhhq fmb bvpfotemz Zkths nlsw vew Molusijiynmsla mveovi skuisosp znzg mzh juqbdtevkva Kyxsy hn Xbivhcmaywqu selleicjz sxszsbb doot.“