und Geschäftsleute, die eine Reise nach Russland planen, müssen beim Visa-Antrag künftig ihre Rückkehrwilligkeit nachweisen. Von Privatreisenden und Touristen wird dafür zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen ein Einkommensnachweis verlangt. Das kann durch die Vorlage einer Arbeits- oder Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers geschehen. Rentner müssen eine Kopie ihres Rentenbescheids beifügen. Auch der Nachweis von Wohneigentum wird akzeptiert. Selbstständige, die privat oder geschäftlich nach Russland wollen, können die Gewerbeanmeldung als Nachweis vorlegen. Angestellte Geschäftsreisende benötigen eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier. Aus der Bescheinigung müssen sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Zmnxaqyhxi uue Gjsvqctzehb ahyl Wkknelqk zobvurj. Swy fbxs Fwjikthn llxb ihlc 2. Lbjjrfzq.
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