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Städte- und Gemeindebund ruft zu Kandidaturen für die Kommunalwahl auf
"Die Städte und Gemeinden stehen vor anspruchsvollen Herausforderungen, die bewältigt werden müssen, wie die gemeindlichen Infrastruktur, die Ausstattung von Kindergärten und Schulen, der demographischen Wandel; die Migration; die zum Teil bereits fehlende Ärzteversorgung im ländlichen Raum. Es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für Ratsmitglieder beim Erlass der Haushaltssatzung, bei der Entscheidung über Bebauungspläne oder der Festsetzung von Abgaben und Entgelten", so Timmermann.
Was muss ich für die Kandidatur wissen?
- Jede/r kann sich mit ihren/seinen spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen in die Ratsarbeit einbringen und je nach persönlichem Schwerpunkt in den beratenden Ausschüssen engagieren.
- Der Wahlvorschlag kann von einer Partei, einer Wählergruppe oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden, und zwar spätestens bis zum 25.07.2011 um 18.00 Uhr vor Ort bei den Gemeinde- bzw. Kreiswahlleitungen. Zu beachten ist das die Parteien meist schon im Juni ihre Kandidaten aufstellen.
- Ratsmitglieder haben Anspruch auf Auslagenersatz einschließlich der Aufwendungen für Kinderbetreuung und des nachgewiesenen Verdienstausfalls.
Wer kann gewählt werden und wie ist das Aufstellungsverfahren?
Ratsmitglied kann werden, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet seinen Wohnsitz hat und Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, kann
- sich als Kandidatin/Kandidat auf der Liste (= Wahlvorschlag) einer politischen Partei aufstellen lassen, wenn sie/er keiner anderen Partei angehört oder parteilos ist,
- mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gleiche oder ähnliche Interessen verfolgen eine Wählergruppe bilden und mit diesen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Liste aufstellen oder
- als Einzelbewerberin/Einzelbewerber zur Wahl antreten.
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