Am 2. Juni 2021 hatte RTL im Rahmen einer Fußballspielübertragung ein Gewinnspiel beworben. Nutzerinnen und Nutzer, die per SMS mehrfach an dem Gewinnspiel teilgenommen hatten, erhielten im Falle eines Nichtgewinns eine Antwort-SMS mit dem Text „Leider knapp verfehlt. Vielleicht klappt’s beim nächsten Mal“. Die NLM stellte aufgrund der Formulierung einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot gemäß ß 6 Abs. 1 der Gewinnspielsatzung fest.
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